Des Weiteren sei eine Suchtmittelproblematik sowie deliktsfördernde Ansichten und Einstellungen (Waffenaffinität, Gangsterimage bzw. dissoziale Identität) erkennbar. Der Beschuldigte sei in einem subkulturellen Milieu aufgewachsen, in welchem Gewalt an der Tagesordnung gestanden sei und habe bereits in sehr jungen Jahren Drogen konsumiert (pag. 3501 f.). Sodann stellte die Fachkommission fest,