Weiter erachtete die Fachkommission als problematisch, dass Diagnosen verwendet würden, welche nicht im ICD-Katalog erfasst seien (Traumafolgestörung). Die Fachkommission habe beim Beschuldigten eine lang anhaltende und chronifizierte Symptomatik mit Bezug zur Gewaltdelinquenz und eine seit Kindheit oder Jugend bestehende Persönlichkeitsstörung erkannt. Des Weiteren sei eine Suchtmittelproblematik sowie deliktsfördernde Ansichten und Einstellungen (Waffenaffinität, Gangsterimage bzw. dissoziale Identität) erkennbar.