Der weiteren Begründung der Fachkommission ist zu entnehmen, dass sie die im Gutachten von Dr. med. N.________ vom 28. Juli 2017 gemachten Aussagen weitestgehend nachvollziehen könne. Als nicht nachvollziehbar erachtete die Fachkommission allerdings die unterschiedlichen Bezeichnungen in der Diagnosestellung (Persönlichkeitsstörung / Persönlichkeitsentwicklungsstörung). Weiter erachtete die Fachkommission als problematisch, dass Diagnosen verwendet würden, welche nicht im ICD-Katalog erfasst seien (Traumafolgestörung).