hielt sie die Gewährung von unbegleiteten Urlauben mit Übernachtungen vor dem Übertritt in die offene Abteilung für verfrüht (pag. 3461). Ihrer Begründung ist zu entnehmen, dass die KoFako den Beschuldigten erstmals am 17. Juni 2019 beurteilte. Dabei erachtete sie als Risikofaktoren das beim Beschuldigten vorliegende Störungsbild der dissozialen und emotionalen Instabilität, einen erneuten Suchtmittelkonsum, eine niedrige Affektregulation, eine erhöhte Aggressionsbereitschaft, eine Rückkehr in ein deliktförderndes Milieu sowie das Vorliegen einer Strukturund Haltlosigkeit.