Anlässlich der Sitzung der Konkordatlichen Fachkommission (KoFako) vom 18. Mai 2020 erachtete diese die Gewährung von unbegleiteten Vollzugsöffnungen, Sachöffnungen sowie des Besuchs der öffentlichen Berufsschule sowie den Übertritt in die offene Abteilung unter der Voraussetzung der weiteren Bewährung und den von der Institution vorgeschlagenen Auflagen (detailliertes Programm, stabiler psychischer Zustand, Kontaktverbot zu Kriminellen/Drogenmilieu, Alkohol- und Drogenkonsumverbot, telefonische Erreichbarkeit, Verfassen eines Urlaubsberichts, Vor- und Nachbesprechung der Vollzugsöffnungen) für möglich. Dagegen