Unter diesem Leidensdruck sei es ihm schliesslich besser gelungen, besprochene Emotionsregulationsstrategien umzusetzen. Er habe sich in den vergangenen Monaten weiterhin bemüht gezeigt, seine Gefühle bewusst wahrzunehmen und auch nach Frustrationen einen konstruktiven Umgang zu suchen. Er sei in der Therapie offen gewesen, potentielle Risikosituationen selbstkritisch zu reflektieren und neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Der Beschuldigte habe sich ausserdem intensiv mit dissozialen Verhaltensweisen respektive Regelverstössen auseinandergesetzt, was als günstig für den weiteren Therapieverlauf eingeschätzt werde (pag. 966 amtliche Akten BVD).