Durch die Arrestierung vom 3. [bzw. 4.] Oktober 2019 und der daraus resultierenden Ohnmacht sei der Beschuldigte in einen grossen Spannungszustand geraten, den er nicht adäquat habe regulieren können. Er habe begonnen, Zusammenhänge zwischen Situationen, die ihn in Ohnmacht versetzen würden und seiner Biografie zu reflektieren. Während der Massnahmenüberprüfung habe er seine Überforderung, Hilflosigkeit und Ohnmacht zum Ausdruck gebracht. Unter diesem Leidensdruck sei es ihm schliesslich besser gelungen, besprochene Emotionsregulationsstrategien umzusetzen.