18 weiteren therapeutischen Verlauf sei deutlich geworden, dass potentielle Risikosituationen mit Erfahrungen aus der Vergangenheit des Beschuldigten verknüpft seien und teilweise heftige affektive Reaktionen auslösen könnten. Es sei dem Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt nicht immer gelungen, das in den Sitzungen Besprochene im Alltag anzuwenden bzw. umzusetzen. Durch die Arrestierung vom 3. [bzw. 4.] Oktober 2019 und der daraus resultierenden Ohnmacht sei der Beschuldigte in einen grossen Spannungszustand geraten, den er nicht adäquat habe regulieren können.