920 amtliche Akten BVD). Der Beschuldigte habe in der Therapie Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dissozialen Verhaltensweisen, insbesondere mit denjenigen während der bisherigen Massnahmenzeit, gezeigt. Insbesondere im Hinblick auf das im Zusammenhang mit seiner Biografie entstandene starke Misstrauen werde dies als günstig für den weiteren Therapieverlauf eingeschätzt. Der Beschuldigte habe sich in der Therapie darauf eingelassen, die Vor- und Nachteile seiner Regelverstösse zu bilanzieren und eine Problemeinsicht zu entwickeln. Dies werde als wichtiger Schritt zur Erhöhung der Selbstkontrolle und den Impulsen, Regelverstösse zu begehen, nicht nachzugeben, erachtet.