Das bisherige Vollzugsverhalten des Beschuldigten sei folglich positiv zu werten. Zudem erachtete die Konkordatliche Fachkommission (KoFako) die Gewährung von durch verlässliche, absprachefähige Familienangehörige begleitete Ausgänge und Urlaube für möglich (pag. 3282). Aus dem neuerlichen Antrag des R.________ vom 7. Januar 2020 geht hervor, dass der Beschuldigte vor den Weihnachtstagen in Eigeninitiative das Gespräch mit dem Miteingewiesenen gesucht habe, um ihm einen Neustart vorzuschlagen. Seither habe sich der Umgang im Alltag in der Gruppe wieder normalisiert.