17 amtliche Akten BVD). Am 19. Juli 2019 bewilligten die BVD dem Beschuldigten die am 28. März 2019 beantragten Vollzugslockerungen. Zur Begründung hielten sie damals fest, dass sich der Beschuldigte in den vergangenen Monaten absprachefähig und verbindlich gezeigt habe. Sein Wille zur erfolgreichen Absolvierung der Massnahme sei erkennbar. Dies sei anlässlich der im R.________ stattgehabten Vollzugsplanungssitzung vom 11. Juli 2019 neuerlich bestätigt worden. Das bisherige Vollzugsverhalten des Beschuldigten sei folglich positiv zu werten.