der BVD vom 6. Dezember 2019 kann geschlossen werden, dass dem Beschuldigten die Wiederaufnahme des vorzeitigen Massnahmenvollzugs gut gelungen ist. Am Tag der Rückkehr des Beschuldigten aus dem Regionalgefängnis habe mit diesem und dem betroffenen Mitklienten ein Gespräch stattgefunden. Während zu Beginn deutliche Anspannungen im Umgang mit dem Mitklienten hätten festgestellt werden können, habe der Beschuldigte die Anspannung schliesslich reduzieren können. Unsicherheiten im Umgang mit dem Mitklienten seien nach wie vor sichtbar, würden aber in den Bezugspersonengesprächen thematisiert und im Auge behalten.