Er habe gelernt, verschiedene Risikosituationen zu vermeiden, so dass niemand zu Schaden komme. Er habe niemandem schaden wollen. Er sei einfach wütend gewesen und diese Wut habe er durch lautes Aussprechen und die Drohungen rausgelassen (pag. 758 amtliche Akten BVD). Aus einer Gesprächsnotiz von Herrn K.________ der BVD geht hervor, dass der Beschuldigte erklärt habe, es sei zu einem Gespräch mit einem anderen Eingewiesenen gekommen, er habe diesen jedoch nicht bedroht. Dieser habe den Konsum von synthetischen Cannabinoiden gegenüber den Verantwortlichen des Massnahmenzentrums R.________ zugegeben.