In naher Zukunft solle ihm die Möglichkeit einer Ausbildung geboten werden, damit er anstehende Entwicklungsaufgaben bewältigen und später ein deliktfreies Leben führen könne (pag. 2897). Das R.________ empfahl in seinem Massnahmenbericht vom 7. März 2019 (Beurteilungszeitraum vom 13. Juni 2018 bis 26. Februar 2019) ebenfalls die Weiterführung der Massnahme nach Art. 61 StGB in der geschlossenen Abteilung mit ersten Vollzugslockerungen zur Arbeit in den Betrieben der offenen Abteilung (pag.