Zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Am 12. März 2018 hat der Beschuldigte schliesslich den vorzeitigen Vollzug einer Massnahme für junge Erwachsene im Massnahmenzentrum R.________ angetreten (pag. 540 ff.). In der anschliessend von der BVD am 20. Dezember 2018 vorgenommenen Risikoabklärung wurde das Risikopotenzial des Beschuldigten als sehr hoch eingestuft (pag. 2896.1). Beim Beschuldigten sei die Reifung seiner Persönlichkeit nicht entwicklungsgemäss erfolgt und es liege ein umfassender Entwicklungsbedarf vor.