pract. G.________ und die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 24. November 2020 (pag. 3707 ff.). Auf eine Zusammenfassung der genannten Beweismittel wird verzichtet. Auf die relevanten Stellen wird in den nachfolgenden Erwägungen der Kammer einzugehen sein.