beim Beschuldigten eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (ICD-10 F60.30) mit dissozialen Persönlichkeitsanteilen und eine Abhängigkeit von Cannabis, gegenwärtig abstinent aber in geschützter Umgebung (pag. 3565). Der Austrittsbericht der forensischpsychiatrischen Station Etoine vom 16. Februar 2017 sowie der Massnahmenabschlussbericht des R.________ vom 27. Oktober 2020 nennen als Diagnose jeweils eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (pag. 454; pag. 3647). Weiter konnte med. pract. G.________ die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr stellen und weicht in diesem Punkt vom Gutachten von Dr. med. N.____