8 6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Generalstaatsanwaltschaft beschränkte ihre Berufung auf die angeordnete Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB. Damit ist das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland in allen anderen der Rechtskraft zugänglichen Punkten in Rechtskraft erwachsen. Es kann mithin festgestellt werden, dass die Einstellung des Strafverfahrens (Ziff. I.), die Freisprüche (Ziff.