3. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen. Rechtsanwalt D.________ reichte namens des Straf- und Zivilklägers C.________ seine schriftlichen Anträge mit Schreiben vom 18. November 2020 ein (pag. 3684): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. April 2019 in allen Punkten in Rechtskraft erwachsen ist. Die Berufung ist nur auf den Massnahmenpunkt beschränkt (siehe Berufungserklärung vom 24. Oktober 2019). 2. Es sei eine angemessene Massnahme im Sinne der Erwägungen der beiden psychiatrischen Gutachten auszusprechen.