6. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), begangen in der Zeit zwischen 24.04.2016 und 09.08.2016 in Biel und anderswo (Ziff. 5.2 AKS) und als er verurteilt wurde 1. zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; 3. zu den Verfahrenskosten; sowie bezüglich der Punkte IV - VIII. II. Es sei eine Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB anzuordnen. III. 1. Die Verfahrenskosten vor oberer Instanz seien dem Staat aufzuerlegen; 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich festzulegen;