Fürsprecher B.________ stellte und begründete seinerseits die folgenden Anträge (pag. 3727 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 25.04.2019 bezüglich der Einstellung sowie insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________, geb. A.________1996, von S.________, freigesprochen wurde 1. von der Anschuldigung des qualifizierten Raubes, angeblich begangen am 22.02.2015 in Q.________ z.N. von E.________ und H.________ (Ziff. 2.1 AKS),