6 war und sich das Datum der Konkurseröffnung auf den 2. September 2019 belief (pag. 3267). Mit Beschluss vom 10. Februar 2020 wies die Kammer I.________ sel. mangels Legitimation aus dem Verfahren, nachdem festgestellt worden war, dass sich dieser im vorliegenden Verfahren weder als Straf- noch als Zivilkläger konstituiert hatte (pag. 3302 ff.). Von H.________ ist ebenfalls weder ein Strafantrag noch eine Konstituierung als Straf- und Zivilkläger aktenkundig.