3441 ff.). In der Folge reichten die Be- währungs- und Vollzugsdienste der Kammer ihre Fragen ein, zu welchen den Parteien mit Verfügung vom 8. Juli 2020 das rechtliche Gehör gewährt wurde (pag. 3467). Die Kammer stellte mit Verfügung vom 7. August 2020 fest, dass keine Einwände gegen den Fragekatalog und den damit verbundenen Gutachtensauftrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste erhoben wurden (pag. 3477 ff.). Das Ergänzungsgutachten des FPD ging am 25. September 2020 bei der Kammer ein (pag. 3525 ff.). Das für die BVD erstellte Verlaufsgutachten vom 6. Oktober 2020 liegt der Kammer ebenfalls vor (pag. 3627 ff.).