am 20. April 2020 vorgeladen (pag. 3360 f.). Den Parteien wurde mit Verfügung vom 29. April 2020 der Entwurf eines Gutachtensauftrags zugestellt (pag. 3365 f.). Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 reichte die Generalstaatsanwaltschaft Ergänzungsfragen an den psychiatrischen Experten ein (pag. 3375 f.). Bezüglich der dritten Zusatzfrage der Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Verteidigung am 19. Mai 2020 deren Abweisung und stellte selber keine weiteren Ergänzungsfragen (pag. 3377 f.). Am 26. Mai 2020 wurde der Gutachtensauftrag definitiv erteilt (pag.