pract. G.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Zweitunterzeichner des Gutachtens des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes (FPD) vom 28. Juli 2017, als psychiatrischer Experte an die Berufungsverhandlung vorgeladen werde und dieser den Beschuldigten mit Blick auf die sich noch stellenden Fragen begutachten werde (pag. 3347 f.). Nachdem weder seitens der Generalstaatsanwaltschaft, von Rechtsanwalt D.________ noch von Fürsprecher B.________ Ablehnungsgründe geltend gemacht worden sind (pag. 3352 f.; pag. 3354; pag. 3356) wurde med. pract. G.________ am 20. April 2020 vorgeladen (pag.