3. Der Forensisch-Psychiatrische Dienst sei zur Beantwortung der Frage aufzufordern, ob angesichts der Ereignisse vom 4. Oktober 2019 im Massnahmenzentrum R.________ an den empfohlenen Massnahmen festgehalten werde oder ob nun eine zusätzliche Anordnung einer Massnahme nach Art. 59 StGB als indiziert erachtet werde.