_ mit, dass keine Einwände zu formulieren seien, da die Berufung auf den Massnahmenpunkt beschränkt sei (pag. 3259). Mit Schreiben vom 25. November 2019 teilte Fürsprecher B.________ mit, dass seitens des Beschuldigten weder Anschlussberufung erklärt noch ein Nichteintreten auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft beantragt werde (pag. 3261). Die übrigen Straf- und Zivilkläger haben sich nicht vernehmen lassen (pag. 3264). Die Berufungsverhandlung fand am 25. November 2020 statt.