Mit Verfügung vom 4. November 2019 wurde dem Beschuldigten und den Straf- und Zivilklägern 1-4 Gelegenheit eingeräumt, Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag. 3250 ff.). Mit Schreiben vom 15. November 2019 teilte Rechtsanwalt D.________ namens des Straf- und Zivilklägers C.________ mit, dass keine Einwände zu formulieren seien, da die Berufung auf den Massnahmenpunkt beschränkt sei (pag.