Für die Beurteilung der Zivilklagen schied das Regionalgericht Berner Jura-Seeland keine Kosten aus (pag. 3091, Ziff. VI. und VII. des erstinstanzlichen Urteils). Abschliessend traf das Regionalgericht Berner Jura-Seeland die notwendigen Verfügungen. Unter anderem ordnete es an, dass der Beschuldigte in den vorzeitigen Massnahmenvollzug zurückgeht (pag. 3091, Ziff. VIII. des erstinstanzlichen Urteils). Mit Urteilsberichtigung vom 4. Juni 2019 wurden schliesslich die anrechenbaren Hafttage von 556 auf 558 Tage korrigiert (pag. 3116 f.).