3 Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 7. Februar 2016 an C.________ und zur Bezahlung von CHF 500.00 Schadenersatz an F.________. Die Zivilklage von I.________ hiess es dem Grundsatz nach gut und wies sie zur vollständigen Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg. Die Zivilklagen von E.________ und H.________ verwies es auf den Zivilweg. Für die Beurteilung der Zivilklagen schied das Regionalgericht Berner Jura-Seeland keine Kosten aus (pag.