61 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0; StGB) an, deren Vollzug der Freiheitsstrafe vorausgeht. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung legte es auf drei Tage fest. Im Weiteren auferlegte es ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 56'318.80 (pag. 3087 f., Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils).