1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 24. April 2019 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), angeblich begangen in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 23. April 2016 in Biel und anderswo, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eingestellt (pag. 3086, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils).