Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________; - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwalt D.________; - der Generalstaatsanwaltschaft. Mitzuteilen: - der Vorinstanz; - dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern; - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde). 26 Bern, 30. Juli 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: