Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. August 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde des Missachtens einer amtlichen Verfügung, begangen am 2. April 2017 in P.________, und verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. II. A.________ wird schuldig erklärt: der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, begangen am 2. April 2017 in P.________, zum Nachteil von C.________,