23 2.2.1 Erstinstanzliches Verfahren Im erstinstanzlichen Verfahren beantragte Rechtsanwalt D.________, es sei dem Privatkläger eine Parteientschädigung von CHF 10‘030.85 zuzusprechen (pag. 294, Ziff. I/4). Er machte dabei einen zeitlichen Aufwand von 38 Stunden geltend (davon drei Stunden für die Arbeit einer Anwaltspraktikantin).