einen Hundehalter, der seinen Hund in einer Gaststube frei laufen gelassen hatte, woraufhin dieser eine Besucherin des Restaurants, welche das Tier von hinten streichelte in die Wange biss, zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2‘000.00 (nach Reduktion um 50 % wegen Selbstverschuldens, da die Geschädigte das aufgeregte Tier von hinten streichelte). Der Hundebiss hatte für die Geschädigte einen