Mit Urteil vom 2. November 2011 (SB110338) sprach das Obergericht des Kantons Zürich einem durch einen Hundebiss Verletzten, der in der rechten Wade eine 7x5 cm grosse, einen Zentimeter tiefe Bisswunde erlitt, welche – neben den damit notorischerweise verbundenen Schmerzen – eine lokale Entzündung nach sich zog, was eine Antibiose und eine intensive lokale offene Wundbehandlung notwendig machte, sowie eine Arbeitsunfähigkeit während zweier Wochen zur Folge hatte, eine Genugtuung von CHF 500.00 zu. Am 13. November 2006 verurteilte das Kantonsgericht St. Gallen (BZ.2005.118)