19 ten abgehalten wird. Die Dauer der Probezeit muss mit anderen Worten so festgelegt werden, dass sie die grösste Wahrscheinlichkeit zur Verhinderung eines Rückfalls bietet (Urteile des Bundesgerichts 6B_1133/2019 vom 18. Dezember 2019 E. 4.3 und 6B_140/2011 vom 17. Mai 2011 E. 7.1). Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, welche dafür sprächen, eine längere Probezeit als das gesetzliche Minimum anzuordnen: