Aus dem Strafregisterauszug (pag. 130) ist ersichtlich, dass der Beschuldigte im Jahr 2016 wegen Pornografie, mehrfach begangen, sowie wegen einer Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs sowie einer Busse verurteilt wurde. Ansonsten finden sich keine weiteren Einträge im Strafregister.