Das Verschulden des Täters wiegt demzufolge noch leicht. In Anbetracht des Strafrahmens ist eine Einsatzstrafe von 60 Strafeinheiten schuldangemessen. 4.2 Subjektive Tatschwere Obschon der Beschuldigte um die Gefährlichkeit seines Hundes wusste, liess er diesen frei laufen. Wenngleich ihm nicht vorgeworfen werden kann, dass er die Verletzung beabsichtigte oder in Kauf nahm, ist ihm anzulasten, dass er sorgfaltswidrig darauf vertraute, dass eine solche nicht eintritt. Mithin handelte er (bewusst) fahrlässig. Da jedoch die fahrlässige Begehung dem Tatbestand von Art.