Wenngleich sowohl die fahrlässige einfache als auch die fahrlässige schwere Körperverletzung mit derselben Strafe bedroht ist, ist mit Blick auf die konkrete Strafzumessung eine Qualifizierung der Schädigung unverzichtbar. Eine Schädigung des Körpers wird dann bejaht, wenn innere oder äussere Verletzungen oder Beeinträchtigungen zugefügt werden, welche mindestens eine gewisse Behandlung und Heilungszeit erfordern, wie etwa Knochenbrüche, Hirnerschüt-