als BSK- BEARBEITER/IN, N … zu Art. … StGB]). Eine Differenzierung nach dem Schweregrad der Körperverletzung erfolgt auf der Ebene der Tatbestandsmässigkeit lediglich mit Blick auf das Antragserfordernis bei der fahrlässigen einfachen Körperverletzung; die schwere Körperverletzung ist von Amtes wegen zu verfolgen (Art. 125 Abs. 2 StGB). Wenngleich sowohl die fahrlässige einfache als auch die fahrlässige schwere Körperverletzung mit derselben Strafe bedroht ist, ist mit Blick auf die konkrete Strafzumessung eine Qualifizierung der Schädigung unverzichtbar.