10 wonach sich der Vorfall jedenfalls auf dem Grundstück der F.________(Familienname) abgespielt habe, lediglich als Vermutung gelten. Seine Aussagen beschränken sich im Wesentlichen darauf, die Schuld am Geschehen C.________ zuzuschieben. So scheinen ihm denn auch dessen Verletzungen gleichgültig zu sein. Vielmehr versucht er das Verhalten von E.________ (Hund) zu bagatellisieren und zu rechtfertigen («Wenn da jemand auf unser Grundstück geht, dann soll er sich halt wehren. Wir wehren uns auch, wenn wir angegriffen werden.