258 Z 13 ff.). Zum konkreten Geschehen danach, konnte er keine Angaben machen; allerdings wusste er genau, dass es sich auf dem Grundstück der Familie F.________ (Familienname) abspielte: «Was genau passiert ist, weiss ich nicht genau. Ich war hinten. Es passierte aber auf alle Fälle auf unserem Grundstück. Unser Hund weiss genau, wie weit unsere March geht» (pag. 258 Z 15 f.). Diese Aussage erstaunt. Denn: Betrachtet man den Ausdruck aus Google Maps auf pag. 149 sowie die vom Straf- und Zivilkläger eingereichten Bilder auf pag. 282 ff. erkennt man, dass man vom angeblichen Standort K.__