Bei näherer Betrachtung des schnellen und dynamischen Geschehens – ein fremder deutscher Schäferhund rennt in Richtung der Beobachterin bzw. deren Begleitung zu –, ist es durchaus nachvollziehbar, dass I.________ und C.________ dieses nicht identisch wahrnahmen und interpretierten. Dies spricht nicht gegen, sondern vielmehr für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen, zumal es aufzeigt, dass sich I.________ und die C.________ untereinander nicht abgesprochen haben. Unzweifelhaft übereinstimmend sind die Angaben von I.________ mit jenen von C.________ betreffend die Frage, ob G.________ (Hund) an der Leine geführt wurde (pag.