_ ist beweiswürdigend festzuhalten, dass diese in Bezug auf die Abwehrhandlungen von C.________ gegen E.________ (Hund) glaubhaft sind, nicht jedoch was das vorangehende Geschehen anbelangt, weshalb auf diese nur teilweise abgestellt werden kann. 5.2.3 Aussagen von I.________ I.________ schilderte das Geschehen vom 2. April 2017 umfassend und eingehend. So gibt sie sowohl wieder, was sich vor, während als auch nach der Passage der Liegenschaft der F.________(Familienname) ereignete (pag. 137 Z 15 ff.). Ihre Aussagen wirken glaubhaft und selbsterlebt. So legte sie etwa ihre Gefühlswelt offen: «Der Hund war an seinem Platz.