80 Z 147 f.). Diese Kombination zwischen (berechtigter) Aussa- 8 geverweigerung und unbelegten Gegenangriffen – gepaart mit einer Tonalität, die den gegenseitigen Respekt vermissen lässt («Das stimmt nicht. Das ist kein Trottoir. Das ist absoluter Blödsinn. […]» [pag. 78 Z 80]; «Absoluter Quatsch. So war es nicht» [pag. 79 Z 119]) –, stellt ein Lügensignal dar. Betreffend die Aussagen von A.________ ist beweiswürdigend festzuhalten, dass diese in Bezug auf die Abwehrhandlungen von C.________ gegen E._____