_ (Hund) beobachtete, beurteilte er den Sachverhalt zu Lasten des Straf- und Zivilklägers. Er drängte seinen Hund (und damit verbunden auch sich als Halter) in die Rolle des Opfers der angeblichen Aggression von C.________, obwohl er das Tatgeschehen nicht vollends überblicken konnte. Anlässlich der Einvernahme vor dem zuständigen Staatsanwalt am 14. März 2018 (pag. 76 ff.) verneinte der Beschuldigte die Frage, ob er bereit sei, Aussagen zu machen und gab an, er habe gedacht, dass es ein faires Verfahren vor Gericht gebe. Das Strafbefehlsverfahren akzeptiere er nicht (pag. 77 Z 32 ff.).