4. Beweismittel Die Vorinstanz zählte die objektiven und subjektiven Beweismittel umfassend auf und gab deren Informationsgehalt eingehend wieder (S. 12 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 321 ff.). Auf eine Wiederholung dieser Ausführungen kann demnach verzichtet werden. 5. Beweiswürdigung 5.1 Vorbemerkung Was die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung angeht, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 317 ff.).