3. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und demzufolge Beweisthema ist demgegenüber, wodurch die Verletzungen des Straf- und Zivilklägers hervorgerufen wurden, insbesondere ob diese von E.________ (Hund) stammen oder er diese aufgrund von Bissen seines eigenen Hundes G.________ (Hund) erlitt. Unklar ist überdies, ob dem Beschuldigten diese Verletzungen auf dem Grundstück des Beschuldigten oder auf öffentlichem Grund zugefügt wurden und ob C.________ seinen Hund G.________ (Hund) an der Leine führte.